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Beitrittsgesuch

Für den Beitritt gelten die Bestimmungen der Statuten Art.3 Aufnahme:

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil von CHF 500.00 übernehmen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Zeichnung von Genossenschaftskapital, aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und mit Aufnahmebeschluss des Vorstandes.
  3. Der Vorstand beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann dieselbe ohne Angabe von Gründen verweigern.

Bei Interesse an einem Beitritt in die Liberale Baugenossenschaft Luzern kann untenstehendes Formular ausgefüllt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und teilt Ihnen den Beschluss mit.
Das freie Anteilscheinkapital darf maximum CHF 10'000.00 pro Person betragen.

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